Freizügigkeit bezeichnet grundsätzlich die Wahrnehmung oder das Ausleben von Freiheiten, sei es auch gegen geltende Moralvorstellungen.


§2412-09
Die Freizügigkeit von Personen stellt eine der Grundfreiheiten dar, der einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, in dem diese Freiheit gewährleistet ist. Zur Untersuchung der Frage, wie die Ausübung des Freizügigkeitsrechts weiter erleichtert werden kann, wird von einer Kommission ein Bericht erarbeitet werden, aufgrund dessen die Möglichkeit zur Vorlage etwaiger hierfür erforderlicher Vorschläge abschätzbar ist, insbesondere zur Verlängerung des Zeitraums des nicht an Bedingungen geknüpften Aufenthalts.


Freizügigkeitserklärung



Hiermit erkläre ich laut Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte meine Freizügigkeit.

ja
nein